Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Bei der Eheschließung haben Sie eine Eheurkunde erhalten. Sie können jederzeit weitere Ausfertigungen beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Das Saarland hat zudem von der durch das Personenstandsgesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf Landesebene ein zentrales elektronisches Personenstandsregister einzurichten. Dies ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern saarlandweit bei allen Standesämtern Auskünfte aus saarländischen Personenstandsregistern oder Personenstandsurkunden zu erhalten, soweit die Personenstandsfälle elektronisch erfasst sind. Dies ist regelmäßig seit 01.01.2009 der Fall.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde (ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten)
    • mehrsprachige Eheurkunde (zur Verwendung im Ausland)
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung oder Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Ansprechpartner

    Für Kreis St. Wendel (Saarland) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie) und
    • den Personalausweis oder Reisepass (Original) des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses (beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel)

    Formulare

    Formulare:
    Onlineverfahren möglich:
    Schriftform erforderlich:
    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (Ehegatten)

    sowie deren

    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie Kinder und Enkel),

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Persönliche Beantragung:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Ehe beurkundet hat.
      Wenn Sie im Saarland geheiratet haben, können Sie eine Eheurkunde grundsätzlich auch bei jedem anderen saarländischen Standesamt beantragen, sofern der Eintrag elektronisch erfasst ist. Dies ist regelmäßig seit 2009 der Fall.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Die Person legt dazu neben einer von Ihnen ausgestellten schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.


    Schriftliche Beantragung:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszustellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet bzw. es besteht die Möglichkeit der elektronischen Bestellung.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Eheschließung
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Bezüglich der Bezahlungsmöglichkeiten und der konkreten Gebührenhöhe erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt

    Fristen

    Die Ausstellung der Eheurkunde ist 80 Jahre ab Registererstellung möglich.

    Aufbewahrungsfrist: 80 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Kosten

    Gebühr für eine Eheurkunde: 11,00 Euro

    Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 11,00 Euro

    Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 11,00 Euro

    Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 11,00 Euro

    Gebühr für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wurde: 5,50 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Bauen und Sport am 26.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2023 (von: Hoffmann, Tim)

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Berdin, Johannes)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)