Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Hinweise für Nonnweiler: Vergnügungssteuer melden (Nonnweiler)

    Die Gemeinde Nonnweiler erhebt eine Vergnügungssteuer für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    • in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung festgehalten. 

    Die erstmalige Aufstellung eines derartigen Apparats ist binnen einer Woche gegenüber der zuständigen Steuerstelle anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.

    Ferner ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der zu entrichtenden Steuer selbst zu errechnen und muss nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Gemeinde bis spätestens zum 14. Tag des darauffolgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung unter Verwendung des von der Gemeinde Nonnweiler festgelegten Vordrucks einreichen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nonnweiler - SG 5 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 5

    66620 Nonnweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6873 66041

    Fax: +49 6873 660-94

    E-Mail: kasse@nonnweiler.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisstadt St. Wendel - 220 Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    66606 St. Wendel

    Öffnungszeiten

    Mo. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6851 809-1904

    Fax: +49 6851 809-2199

    E-Mail: steuer@sankt-wendel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Kosten

    Hinweise für Nonnweiler: Vergnügungssteuer melden (Nonnweiler)

    • Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
    • Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • für Musikapparate 20,45 Euro
      • für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de