Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Hinweise für Nonnweiler: Vergnügungssteuer melden (Nonnweiler)

    Die Gemeinde Nonnweiler erhebt eine Vergnügungssteuer für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    • in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung festgehalten. 

    Die erstmalige Aufstellung eines derartigen Apparats ist binnen einer Woche gegenüber der zuständigen Steuerstelle anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.

    Ferner ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der zu entrichtenden Steuer selbst zu errechnen und muss nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Gemeinde bis spätestens zum 14. Tag des darauffolgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung unter Verwendung des von der Gemeinde Nonnweiler festgelegten Vordrucks einreichen.

    Die Gemeinde Nonnweiler erhebt eine Vergnügungssteuer für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    • in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

    Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung festgehalten. 

    Die erstmalige Aufstellung eines derartigen Apparats ist binnen einer Woche gegenüber der zuständigen Steuerstelle anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.

    Ferner ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der zu entrichtenden Steuer selbst zu errechnen und muss nach Ablauf eines Kalendervierteljahres der Gemeinde bis spätestens zum 14. Tag des darauffolgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung unter Verwendung des von der Gemeinde Nonnweiler festgelegten Vordrucks einreichen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nonnweiler - SG 5 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 5

    66620 Nonnweiler

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Do. 08:30 - 12:00Uh, 14:00 - 18:00Uhr Fr. 08:30 - 12:00Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6873 66041

    E-Mail: kasse@nonnweiler.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 09.08.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Kreisstadt St. Wendel - 220 Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    66606 St. Wendel

    Öffnungszeiten

    Mo. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6851 809-1904

    E-Mail: steuer@sankt-wendel.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 17.07.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Kosten

    Hinweise für Nonnweiler: Vergnügungssteuer melden (Nonnweiler)

    • Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
    • Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • für Musikapparate 20,45 Euro
      • für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
    • Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
    • Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeiten (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • für Musikapparate 20,45 Euro
      • für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023 (von: Thorsten, Gerber)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Wohlschlegel, Moritz)

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)