Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Nohfelden: Vergnügungssteuer melden (Nohfelden)
Die Gemeinde Nohfelden erhebt eine Vergnügungssteuer für:
das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen
Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Dabei ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der zu entrichtenden Steuer selbst zu errechnen und nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bis spätestens zum 14. Tag danach eine Steueranmeldung bei der Gemeinde Nohfelden unter Verwendung des Vordrucks nach der Anlage der gemeindlichen Satzung hierzu einzureichen.
Die Gemeinde Nohfelden erhebt eine Vergnügungssteuer für:
das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen
Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Dabei ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der zu entrichtenden Steuer selbst zu errechnen und nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bis spätestens zum 14. Tag danach eine Steueranmeldung bei der Gemeinde Nohfelden unter Verwendung des Vordrucks nach der Anlage der gemeindlichen Satzung hierzu einzureichen.
Ansprechpartner
Gemeinde Nohfelden - Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Hinweis: jeden 2. und 4. Donnerstag bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6852 885-106
E-Mail: steueramt@nohfelden.de
Kreisstadt St. Wendel - 220 Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6851 809-1904
E-Mail: steuer@sankt-wendel.de
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Nohfelden: Vergnügungssteuer melden (Nohfelden)
- Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder
ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit
zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
- Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- für Musikapparate 20,45 Euro
- für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen
Unternehmen 30,70 Euro - für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften,
Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an
sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder
ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit
zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
- Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- für Musikapparate 20,45 Euro
- für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen
Unternehmen 30,70 Euro - für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften,
Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an
sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer