Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Homburg: Vergnügungssteuer melden (Homburg)
Die Kreisstadt Homburg erhebt eine Vergnügungssteuer für:
- das Halten von Musik, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnliche Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
-
in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Die Steuerschuld entsteht mit der Aufstellung des Apparats. Jene ist der zuständigen Steuerstelle der Kreisstadt Homburg binnen 14 Tagen nach Aufstellungsbeginn anzuzeigen.
Ferner ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der Steuerschuld selbst zu errechnen. Nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Kreisstadt Homburg bis spätestens zum 14. Tag des folgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung unter Verwendung des von der Kreisstadt Homburg festgelegten Vordrucks einzureichen. In der Steueranmeldung sind die Umsätze jedes einzelnen Apparates mittels Zählwerksausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum (Kalendermonat) zu belegen.
Ansprechpartner
Kreisstadt Homburg - Sachgebiet Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:45 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:45 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:45 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Stichwörter
Steueramt
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Homburg: Vergnügungssteuer melden (Homburg)
- Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- für Musikapparate 25 Euro
- für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 35 Euro
- für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 20 Euro
- Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 17 % vom Einspielergebnis
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15 % vom Einspielergebnis
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer