Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Hinweise für Blieskastel: Vergnügungssteuer melden (Blieskastel)

    Besteuert werden:

    1. Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
    2. das Ausspielen von Geld oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
    3. das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
      1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
      2. in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen
        Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

    Erhoben wird die Steuer bei einer Veranstaltung in Form einer Kartensteuer, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird hingegen eine Pauschsteuer fällig. Der Steuersatz bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit orientiert sich am Einspielergebnis.

    Besteuert werden:

    1. Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
    2. das Ausspielen von Geld oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
    3. das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
      1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
      2. in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen
        Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

    Erhoben wird die Steuer bei einer Veranstaltung in Form einer Kartensteuer, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird hingegen eine Pauschsteuer fällig. Der Steuersatz bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit orientiert sich am Einspielergebnis.

    Ansprechpartner

    Stadt Blieskastel - Fachgebiet Steuern & Kommunale Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Paradeplatz 5

    66440 Blieskastel

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Do. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 18:00Uhr Fr. 08:30 - 13:00Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6842 923-1120

    Telefon Festnetz: +49 6842 926-1121

    Fax: +49 6842 941-2122

    E-Mail: info@blieskastel.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 20.08.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Kosten

    Hinweise für Blieskastel: Vergnügungssteuer melden (Blieskastel)

    • Kartensteuer bei Veranstaltungen: 30% des Eintrittsgeldes 
    • Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und pro Automat)
      • bei Musikapparaten 20,45 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten  15,35 Euro
    • Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
      • bei Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 12%
      • bei Apparaten in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten: 10%
    • Kartensteuer bei Veranstaltungen: 30% des Eintrittsgeldes 
    • Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und pro Automat)
      • bei Musikapparaten 20,45 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten  15,35 Euro
    • Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
      • bei Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 12%
      • bei Apparaten in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten: 10%

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023 (von: Thorsten, Gerber)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Wohlschlegel, Moritz)

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)