Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Blieskastel: Vergnügungssteuer melden (Blieskastel)
Besteuert werden:
- Schönheitstänze und Darbietungen ähnlicher Art
- das Ausspielen von Geld oder Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
- das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen
Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Erhoben wird die Steuer bei einer Veranstaltung in Form einer Kartensteuer, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird hingegen eine Pauschsteuer fällig. Der Steuersatz bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit orientiert sich am Einspielergebnis.
Ansprechpartner
Stadt Blieskastel - Fachgebiet Steuern & Kommunale Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Do. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 18:00Uhr Fr. 08:30 - 13:00Uhr
Kontakt
Fax: +49 6842 941-2122
Telefon Festnetz: +49 6842 923-1120
Telefon Festnetz: +49 6842 926-1121
E-Mail: info@blieskastel.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Blieskastel: Vergnügungssteuer melden (Blieskastel)
- Kartensteuer bei Veranstaltungen: 30% des Eintrittsgeldes
- Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und pro Automat)
- bei Musikapparaten 20,45 Euro
- bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
- bei Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 12%
- bei Apparaten in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten: 10%
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer