Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ensdorf - Anlagenbuchhaltung/Steuerwesen, Windelzuschuss, Beiträge FGTS, Betriebe gewerbliche Art

    Adresse

    Hausanschrift

    Provinzialstraße 101a

    66806 Ensdorf

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Do. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Fr. 08:00 - 12:00Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6831 504-125

    E-Mail: finanzen@gemeinde-ensdorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023

    Technisch geändert am 28.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024