Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Bous: Vergnügungssteuer melden (Bous)
Die Gemeinde Bous erhebt eine Vergnügungssteuer für:
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Bei Apparaten ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Höhe der Steuer selbst zu errechnen. Nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Gemeinde Bous bis spätestens zum 14. Tag des folgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung unter Verwendung des von der Gemeinde Bous festgelegten Vordrucks einzureichen. Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit sind der Steueranmeldung Zählwerksausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum (Kalendermonat) oder deren Kopien beizufügen.
Ansprechpartner
Gemeinde Bous - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Do. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Fr. 08:30 - 12:00Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6834 83-115
Telefon Festnetz: +49 6834 83-136
Telefon Festnetz: +49 6834 83-116
Telefon Festnetz: +49 6834 83-141
E-Mail: finanzen@bous.de
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Bous: Vergnügungssteuer melden (Bous)
- Kartensteuer bei Veranstaltungen
- Der allgemeine Steuersatz liegt hierbei bei 30 % vom Eintrittsgeld.
- Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- für Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- für Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
- Steuer nach der Fläche des genutzten Raumes
- Diese Steuer findet Anwendung auf Veranstaltung, die der Gewinnerzielung aus der Verabreichung von Speisen und Getränken dient.
- Der allgemeine Steuersatz hierbei beträgt 1,02 Euro pro angefangene 10qm Veranstaltungsfläche.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer