Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Wadgassen: Vergnügungssteuer melden (Wadgassen)
Die Gemeinde Wadgassen erhebt eine Vergnügungssteuer für:
- das Halten von Musik, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnliche Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Nicht besteuert werden hingegen solche Apparate, sofern für ihre Darbietung kein Entgelt erhoben wird sowie auch solche Einrichtungen, die der Spielbankabgabe unterliegen.
Die erstmalige Aufstellung eines solchen Apparats ist binnen einer Woche bei der zuständigen Steuerstelle der Gemeinde Wadgassen anzumelden.
Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.
Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Höhe der Steuerschuld selbst zu errechnen. Nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist der Gemeinde Wadgassen bis spätestens zum 14. Tag des folgenden Kalendermonats eine Steueranmeldung unter Verwendung des von der Gemeinde Wadgassen festgelegten Vordrucks einzureichen. Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit sind der Steueranmeldung Zählwerksausdrucke für den jeweiligen Besteuerungszeitraum (Kalendermonat) oder deren Kopien beizufügen.
Ansprechpartner
Gemeinde Wadgassen - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6834 944-131, -221, -136
E-Mail: steuern@wadgassen.de
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Wadgassen: Vergnügungssteuer melden (Wadgassen)
- Steuer für das Halten von Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- für Musikapparate 20,45 Euro
- für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer für das Halten von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 % vom Einspielergebnis
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 % vom Einspielergebnis
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer