Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Ansprechpartner
Kreisstadt Saarlouis - Abt. 3 Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.00 - 16.30 Di. 08.00 - 16.30 Uhr Mi. 08.00 - 12.30 Uhr Do. 08.00 - 17.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6831 443-373
E-Mail: dez2.amt20.abt3@saarlouis.de
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer