Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rehlingen-Siersburg - Abt. 43 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bouzonviller Platz

    66780 Rehlingen-Siersburg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12.00, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00- 12.00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6835 508-119

    Telefon Festnetz: +49 6835 508-312, -313

    E-Mail: steueramt@rehlingen-siersburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de