Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Ansprechpartner

    Stadt Dillingen - Leitung Finanzen und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Merziger Straße 51

    66763 Dillingen/ Saar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mi. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6831 709-228

    Telefon Festnetz: +49 6831 709-305

    E-Mail: finanzverwaltung@dillingen-saar.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de