Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Illingen: Vergnügungssteuer melden (Illingen)
In der Gemeinde Illingen wird eine Steuer erhoben für:
das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung normiert.
Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird eine Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.
Der Eigentümer eines solchen Apparats oder derjenige, dem er zur Ausnutzung überlassen wurde, hat die erste Aufstellung des Apparats binnen einer Woche der Steuerstelle gegenüber anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.
In der Gemeinde Illingen wird eine Steuer erhoben für:
das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung normiert.
Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird eine Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.
Der Eigentümer eines solchen Apparats oder derjenige, dem er zur Ausnutzung überlassen wurde, hat die erste Aufstellung des Apparats binnen einer Woche der Steuerstelle gegenüber anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.
Ansprechpartner
Gemeinde Illingen - Haushalt und Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:30 Uhr Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Hinweis: nur mit Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6825 409-186
E-Mail: steueramt@illingen.de
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Illingen: Vergnügungssteuer melden (Illingen)
- Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- bei Musikapparaten 20,45 Euro
- bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12%
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie
an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10%
- Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
- bei Musikapparaten 20,45 Euro
- bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12%
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie
an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10%
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer