Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Hinweise für Illingen: Vergnügungssteuer melden (Illingen)

    In der Gemeinde Illingen wird eine Steuer erhoben für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    2. in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

    Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung normiert.

    Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird eine Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.

    Der Eigentümer eines solchen Apparats oder derjenige, dem er zur Ausnutzung überlassen wurde, hat die erste Aufstellung des Apparats binnen einer Woche der Steuerstelle gegenüber anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.

    In der Gemeinde Illingen wird eine Steuer erhoben für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    2. in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

    Explizite Steuerbefreiungen sind in § 3 der gemeindlichen Satzung normiert.

    Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird eine Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.

    Der Eigentümer eines solchen Apparats oder derjenige, dem er zur Ausnutzung überlassen wurde, hat die erste Aufstellung des Apparats binnen einer Woche der Steuerstelle gegenüber anzuzeigen. Die Steuerschuld entsteht mit der Inbetriebsetzung des Apparats.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Illingen - Haushalt und Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 86

    66557 Illingen

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 09:00 - 12:30 Uhr Do. 09:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:30 Uhr Hinweis: nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6825 409-186

    E-Mail: steueramt@illingen.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 02.07.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Kosten

    Hinweise für Illingen: Vergnügungssteuer melden (Illingen)

    • Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • bei Musikapparaten 20,45 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
    • Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12%
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie
        an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10%
    • Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (jeden angefangenen Kalendermonat und pro Apparat)
      • bei Musikapparaten 20,45 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • bei sonstigen Apparaten in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
    • Steuer bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12%
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie
        an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10%

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023 (von: Thorsten, Gerber)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Wohlschlegel, Moritz)

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)