Vergnügungssteuer melden

    Informationen zur Vergnügungssteuer.

    Beschreibung

    Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.

    Hinweise für Beckingen: Vergnügungssteuer melden (Beckingen)

    Die Gemeinde Beckingen erhebt eine Steuer für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    2. in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen-, oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

    Von der Steuer sind solche Apparate befreit, für deren Darbietung kein Entgelt berechnet wird.

    Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer in Gestalt einer Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.

    Die Gemeinde Beckingen erhebt eine Steuer für:

    das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten

    1. in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    2. in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen-, oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten

    Von der Steuer sind solche Apparate befreit, für deren Darbietung kein Entgelt berechnet wird.

    Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer in Gestalt einer Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Beckingen - Abteilung II Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 48

    66701 Beckingen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 -12:00 Uhr, 13:30 -15.15 Uhr Di. 08:30 -12:00 Uhr , 13:30 -18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 -12:00 Uhr, 13:30 -15.15 Uhr Fr. 08:00 -12.30 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 28.06.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Rechtsgrundlage(n)

    Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.

    Kosten

    Hinweise für Beckingen: Vergnügungssteuer melden (Beckingen)

    • Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro  angefangenem Kalendermonat und je Automat)
      • für Musikapparate 20,45 Euro
      • für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
    • Steuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenen Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 %
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 %
    • Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro  angefangenem Kalendermonat und je Automat)
      • für Musikapparate 20,45 Euro
      • für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
      • für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
    • Steuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenen Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
      • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 %
      • in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 %

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2023 (von: Thorsten, Gerber)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Wohlschlegel, Moritz)

    Stichwörter

    Apparatesteuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)