Vergnügungssteuer melden
Informationen zur Vergnügungssteuer.
Beschreibung
Im Saarland werden für das Halten von bestimmten Apparaten, wie beispielsweise Musikautomaten o.ä., sowie für gewisse Veranstaltungen, wie z.B. Tanzveranstaltungen, seitens der Kommunen eine Vergnügungssteuer erhoben. Da sich dies jedoch hinsichtlich der Steuerpflichtigen zwischen den einzelnen Kommunen unterscheidet, können Sie mit der Auswahl Ihrer Stadt/ Gemeinde im Menü dazu nähere Informationen zu den Gegebenheiten in Ihrem Wohnort erhalten.
Hinweise für Beckingen: Vergnügungssteuer melden (Beckingen)
Die Gemeinde Beckingen erhebt eine Steuer für:
das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen-, oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Von der Steuer sind solche Apparate befreit, für deren Darbietung kein Entgelt berechnet wird.
Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer in Gestalt einer Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.
Die Gemeinde Beckingen erhebt eine Steuer für:
das Halten von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
- in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen-, oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten
Von der Steuer sind solche Apparate befreit, für deren Darbietung kein Entgelt berechnet wird.
Bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit wird die Steuer in Gestalt einer Pauschsteuer erhoben, bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit bemisst sich der Steuersatz am Einspielergebnis.
Ansprechpartner
Gemeinde Beckingen - Abteilung II Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 -12:00 Uhr, 13:30 -15.15 Uhr Di. 08:30 -12:00 Uhr , 13:30 -18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 -12:00 Uhr, 13:30 -15.15 Uhr Fr. 08:00 -12.30 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
Diese finden sich in den jeweiligen Kommunalsatzungen.
Kosten
Hinweise für Beckingen: Vergnügungssteuer melden (Beckingen)
- Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und je Automat)
- für Musikapparate 20,45 Euro
- für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenen Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 %
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 %
- Pauschsteuer bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit (pro angefangenem Kalendermonat und je Automat)
- für Musikapparate 20,45 Euro
- für sonstige Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 30,70 Euro
- für sonstige Apparate in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 15,35 Euro
- Steuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit (pro angefangenen Kalendermonat und anteilig vom Einspielergebnis)
- in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 12 %
- in Gast- und Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 10 %
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Vorläufig fachlich freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.
Stichwörter
Apparatesteuer