SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
Informationen zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats.
Beschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig. Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wird. Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit jedoch einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen. Für genauere Informationen dazu in Ihrer Gemeinde/ Stadt, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.
Hinweise für Bous: SEPA- Lastschriftmandat erteilen (Bous)
Für bestimmte wiederkehrende Zahlungen an die Gemeinde Bous besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Dies gilt für folgende Zahlungen:
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Kita- Beiträge
Für bestimmte wiederkehrende Zahlungen an die Gemeinde Bous besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Dies gilt für folgende Zahlungen:
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Gewerbesteuer
- Kita- Beiträge
Ansprechpartner
Gemeinde Bous - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Do. 08:30 - 12:00Uhr, 14:00 - 16:00Uhr Fr. 08:30 - 12:00Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6834 83-115
Telefon Festnetz: +49 6834 83-136
Telefon Festnetz: +49 6834 83-116
Telefon Festnetz: +49 6834 83-141
E-Mail: finanzen@bous.de
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.