SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen Entgegennahme

    SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen

    Informationen zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats.

    Beschreibung

    Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

    Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig. Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wird. Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit jedoch einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen. Für genauere Informationen dazu in Ihrer Gemeinde/ Stadt, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Hinweise für Merzig: SEPA- Lastschriftmandat erteilen (Merzig)

    Für wiederkehrende Zahlungen an die Kreisstadt Merzig besteht die Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Dies gilt für folgende Zahlungen:

    • Allgemeine Abgaben
    • Gewerbesteuer
    • Miete
    • Vergnügungssteuer
    • Kita-/ Elternbeitrag
    • Parkgenehmigungen
    • Straßenreinigungsgebühren
    • Pacht städtischer Grundstücke
    • Stellplatzmiete

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Merzig - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brauerstraße 5

    66663 Merzig

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Di. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Mi. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6861 85-270, -271, -272, -

    Fax: +49 6861 85-150

    E-Mail: steuerabteilung@merzig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English