SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
Informationen zur Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandats.
Beschreibung
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig. Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wird. Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit jedoch einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen. Für genauere Informationen dazu in Ihrer Gemeinde/ Stadt, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.
Ansprechpartner
Gemeinde Kleinblittersdorf - 2.2 Steuern, Kommunale Abfallwirtschaft
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Mo. 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Di. 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Mi. 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr Do. 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 8:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Hinweis: am letzten Freitag im Monat ist die Verwaltung ab 12.00 Uhr geschlossen.
Kontakt
Fax: +49 6805 2008-288
Telefon Festnetz: +49 6805 2008-204
Telefon Festnetz: +49 6805 2008-205
E-Mail: steueramt@kleinblittersdorf.de
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Stichwörter
Steueramt
Gemeinde Kleinblittersdorf - 2.3 Gemeindekasse
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Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.