Förderung von Investitionen im Betrieb beantragen
Gewerbebetriebe aus Produktion und Dienstleistung können einen Zuschuss zu ihren Investitionen erhalten.
Beschreibung
Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung können Sie im Saarland einen Zuschuss zu Investitionen in Ihren Betrieb erhalten.
Gefördert werden Investitionen in das Sachanlagevermögen. Das können Gebäude, Maschinen, Software oder auch Büroausstattungen sein. Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze für Investitionen von nicht mehr als 25.000 Euro (netto).
Der Fördersatz richtet sich danach, wo im Saarland Ihre Betriebsstätte liegt und wie groß Ihr Unternehmen ist. Maximal beträgt der Zuschuss 30 % aller förderfähigen Investitionen.
Ob eine Förderung möglich ist, hängt u. a. davon ab, zu welcher Branche Ihr Betrieb gehört. Einzelhandelsbetriebe, Bau- und Entsorgungsbetriebe, Fortbildungsbetriebe, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen sind beispielsweise von der Förderung ausgeschlossen.
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie - B/3 - Investitions- und Regionalförderung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Haltestelle Franz-Josef-Röder-Str., Saarbrücken
Bus: 105, 126,128
Haltestelle Hardenbergstraße, Saarbrücken
Bus: 105, 108, 121
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nach Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang, melden Sie sich bitte am Empfang an.
Öffnungszeiten
Termine vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache. Telefonsprechzeiten:  Montag - Freitag: 08:00 - 15:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0681 501-4532
erforderliche Unterlagen
- Förderantrag
- Angaben zum Unternehmen (Anlage 1)
- Investitionsliste (Anlage 2)
Formulare
Die Formulare finden Sie auf unserer Website
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen tätigen und diese auch selbst nutzen
- Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens gestellt werden, d. h. bevor Sie die erste Bestellung aufgeben oder z. B. ein Bauunternehmen beauftragen.
- Ihr Vorhaben umfasst (Netto-)Ausgaben von mehr als 25.000 Euro.
- Ihr Unternehmen gehört keiner Branche an, die von der Förderung ausgeschlossen ist (z. B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, Entsorgung, Fortbildung, Gesundheit oder Freizeit).
- Sie investieren in das Sachanlagevermögen Ihres Betriebes (z. B. Gebäude, Maschinen, Software, Büroausstattung).
- Sie schaffen neue Arbeitsplätze oder wollen die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb sichern.
- Der Anteil der Leiharbeiter in Ihrem Betrieb liegt durchschnittlich bei höchstens 30%.
Rechtsgrundlage(n)
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW),
- Ergänzende Regelungen des Saarlandes zur GRW,
- Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht; eine Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie im Bescheid
Verfahrensablauf
- Den Investitionszuschuss können Sie zur Zeit nur schriftlich beantragen. Bitte verwenden Sie hierzu die Formulare auf unserer Website.
- Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen noch benötigt werden.
- Sie erhalten postalisch einen Zuwendungsbescheid. Diesem sind auch Unterlagen beigefügt, die Sie für das weitere Verfahren, wie z. B. die Auszahlung des Zuschusses brauchen.
- Sollte das Projekt nicht förderfähig sein, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie die Auszahlung von Zuschusstranchen beantragen. Vor jeder Auszahlung müssen Sie in einer Übersicht nachweisen, welche Ausgaben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Investitionsprojekt getätigt haben.
- Ist Ihr Projekt abgeschlossen, dokumentieren Sie mit dem Formular „Verwendungsnachweis“ die Umsetzung des Projekts und die Erfüllung der Fördervoraussetzungen.
- Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird ein Festsetzungsbescheid erstellt.
- Nach Ende Ihres Projekts weisen Sie für insgesamt 5 Jahre jährlich auf einem kurz gehaltenen Formular nach, dass sich die geförderten Wirtschaftsgüter noch im Betrieb befinden und die erforderlichen Arbeitsplätze noch vorhanden und besetzt sind.
Fristen
Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Wirtschaftsgüter und die mit der Förderung zusammenhängenden Arbeitsplätze beträgt grundsätzlich 3 bzw. 5 Jahre.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 bis 8 Monate.
Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, wann die benötigten Unterlagen vollständig sind.
6 bis 8 Monate (Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, wann die benötigten Unterlagen vollständig sind.)
Kosten
Es fallen keine Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten an.
Es fallen keine Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten an.: Verwaltungsgebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWIDE Referat B/3 - Investitions- und Regionalförderung am 11.05.2023
Stichwörter
Betrieb, Investitionen, Gebäude, Förderung, Zuschuss, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Unternehmen, Eigenkapitalersatz, Maschinen und Anlagen, Investitionen im Betrieb