Direktzahlungen Bewilligung

    Direktzahlungen Bewilligung

    Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.

    Beschreibung

    Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung für Junglandwirte, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

    Referat A/5 "Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL"

    Anschrift

    Keplerstraße 18

    66117 Saarbrücken

    Kontakt

    Telefon: +49 681 501-4500

    Fax: +49 681 501-4521

    Mobiltelefon:

    E-Mail: support@zahlstelle.saarland.de

    WWW: umwelt.saarland.de

    Ansprechpartner

    Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Referat A/5 - Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL

    Adresse

    Hausanschrift

    Keplerstraße 18

    66117 Saarbrücken

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00-15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 681 501-4521

    Telefon Festnetz: +49 681 501-4500

    E-Mail: support@zahlstelle.saarland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität bei Neuantragsteller mittels Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
    • Nachweis in Bezug auf die Prüfung "aktiver Betriebsinhaber"
    • Bei juristischen Personen: Vorlage des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister/Genossenschaftsregister
    • Nachweise bei juristischen Personen über die wirksame und langfristige Kontrolle im Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanziellen Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
    • Qualifizierungsnachweise bei der Junglandwirteprämie
    • Nachweise des Nutzungskonzepts und der Zertifizierung bei Agroforstsystemen
    • Ggf. Nachweis für die Einhaltung der Publizität
    • Ggf. Vollmacht
    • Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen
    • Ggf. Tierdaten (Ohrmarken. Etc.)

    Formulare

    Die aktuellen Formulare und ein Verweis auf die Antragstellersoftware entnehmen Sie der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:

    Voraussetzungen

    • Aktiver Betriebsinhaber
    • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder Mehr als 225 € Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
    • Förderung erfolgt nur für Flächen die im Saarland liegen (Belegenheitsprinzip)
    • Einhaltung der Vorgaben zur Konditionalität (GAB und GLÖZ)

    Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss sich erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche Qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG) 
    Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
    Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags jährlich bis zum 15.05. des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (AsDigital).
    • Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags.
    • Bereits registrierte Antragsteller/-innen können das Antragsprogramm direkt herunterladen und starten.
    • Neuantragsteller/-innen müssen zuerst online das Formular "Softwareanforderung Agrarförderung" ausfüllen. Sie erhalten dann die Zugangsdaten, um den elektronischen Antrag herunterladen und starten zu können.
    • Bei Betriebsübergaben (Hofübergabe oder Neugründung): Beim Wechsel in der Betriebsinhaberschaft oder andere betriebliche Veränderungen (Änderung der Rechts- bzw. Unternehmensform, Wohnorts- und Namensänderungen) ist eine Antragstellung unter der bisherigen Antragsteller-Nummer bzw. mit den alten Stammdaten nicht zulässig. Hierfür benötigen Sie eine neue Antragsteller-Nummer. Hierfür füllen Sie vor der Antragstellung das Betriebsübergabeformular und das Formular "Softwareanforderung Agrarförderung" aus. 

    Fristen

    Die Antragsfrist endet immer zum 15.05. des Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist der Anträge.

    Die Auszahlung der Direktzahlungen müssen bis spätestens 30.06. des auf das Antragsjahr folgende Jahr erfolgen.

    Kosten

    kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) am 02.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English