Direktzahlungen Bewilligung
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.
Beschreibung
Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und/oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Einkommensstützung für Junglandwirte, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.
zuständige Stelle
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Referat A/5 "Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL"
Anschrift
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Kontakt
Telefon: +49 681 501-4500
Fax: +49 681 501-4521
Mobiltelefon:
E-Mail: support@zahlstelle.saarland.de
WWW: umwelt.saarland.de
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Referat A/5 - Zahlstelle und Prüfdienst ELER/EGFL
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.-Fr.: 08:00-12:00 Uhr Mo.-Do.: 13:00-15:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität bei Neuantragsteller mittels Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- Nachweis in Bezug auf die Prüfung "aktiver Betriebsinhaber"
- Bei juristischen Personen: Vorlage des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister/Genossenschaftsregister
- Nachweise bei juristischen Personen über die wirksame und langfristige Kontrolle im Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanziellen Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
- Qualifizierungsnachweise bei der Junglandwirteprämie
- Nachweise des Nutzungskonzepts und der Zertifizierung bei Agroforstsystemen
- Ggf. Nachweis für die Einhaltung der Publizität
- Ggf. Vollmacht
- Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen
- Ggf. Tierdaten (Ohrmarken. Etc.)
Formulare
Die aktuellen Formulare und ein Verweis auf die Antragstellersoftware entnehmen Sie der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz:
Voraussetzungen
- Aktiver Betriebsinhaber
- Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder Mehr als 225 € Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
- Förderung erfolgt nur für Flächen die im Saarland liegen (Belegenheitsprinzip)
- Einhaltung der Vorgaben zur Konditionalität (GAB und GLÖZ)
Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss sich erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche Qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
DirektzahlungenDurchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG)
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 639/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 640/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 641/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 809/2014 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2015/1089 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2016/699 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2017/1272 und nachfolgende Änderungen
Verordnung (EU) Nr. 2018/891 und nachfolgende Änderungen
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrags jährlich bis zum 15.05. des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (AsDigital).
- Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrags.
- Bereits registrierte Antragsteller/-innen können das Antragsprogramm direkt herunterladen und starten.
- Neuantragsteller/-innen müssen zuerst online das Formular "Softwareanforderung Agrarförderung" ausfüllen. Sie erhalten dann die Zugangsdaten, um den elektronischen Antrag herunterladen und starten zu können.
- Bei Betriebsübergaben (Hofübergabe oder Neugründung): Beim Wechsel in der Betriebsinhaberschaft oder andere betriebliche Veränderungen (Änderung der Rechts- bzw. Unternehmensform, Wohnorts- und Namensänderungen) ist eine Antragstellung unter der bisherigen Antragsteller-Nummer bzw. mit den alten Stammdaten nicht zulässig. Hierfür benötigen Sie eine neue Antragsteller-Nummer. Hierfür füllen Sie vor der Antragstellung das Betriebsübergabeformular und das Formular "Softwareanforderung Agrarförderung" aus.
Fristen
Die Antragsfrist endet immer zum 15.05. des Jahres.
Bearbeitungsdauer
Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist der Anträge.
Die Auszahlung der Direktzahlungen müssen bis spätestens 30.06. des auf das Antragsjahr folgende Jahr erfolgen.
Kosten
kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) am 02.08.2023