Veranstaltung für Bildungsfreistellung nach saarländischem Bildungsfreistellungsgesetz Anerkennung
Wenn Sie Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt anbieten, können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen einen Antrag auf Anerkennung als Bildungsveranstaltung stellen.
Beschreibung
Beschäftigte haben nach dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer freistellungsfähigen Bildungsmaßnahme der beruflichen oder politischen Weiterbildung und der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit. Die Veranstaltung muss durch das zuständige Ministerum als freistellungsfähig anerkannt sein.
Wenn Sie eine Bildungsmaßnahme für diese Zielgruppe anbieten, können SIe einen Antrag auf Anerkennung der Bildungsveranstaltung stellen.
Das Anerkennungsverfahren nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsrecht bietet einige erleichternde Möglichkeiten für die Anerkennung von Veranstaltungen:
1. Durch formgebundenen Antrag für jede einzelne Veranstaltung. Dem Antrag muss das Programm der Bildungsmaßnahme beigefügt werden.
2. Falls die Bildungsmaßnahme bereits in einem anderen Bundesland anerkannt wurde, so gilt diese auch im Saarland als freistellungsfähig, sofern 5 Zeitstunden Unterricht am Tag erreicht werden. Dem Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes muss dazu die Gleichstellungsinformation beigefügt werden, die Sie sich hier herunterladen können.
3. Bildungseinrichtungen, die ein Qualitätsmanagements nach EN ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Standards nachweisen, können die Befugnis erhalten Freistellungsbescheide nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz selbst auszustellen. Dazu bedarf es der Vorlage der Kopie der Zertifizierung. Das Verfahren ist formlos.
Die staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und deren Einrichtungen sowie die anerkannten Hochschulen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bedürfen keines QM-Nachweises und gelten als berechtigt, Freistellungsbescheide auszustellen. Sie erhalten auf Anforderung ein Bestätigungsschreiben mit weiteren Handlungsanweisungen.
zuständige Stelle
Für berufliche Weiterbildung
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Email: referat.f6@wirtschaft.saarland.de
Für Allgemeine und politische Weiterbildung
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat E/4: Allgemeine und Politische Weiterbildung
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 20 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Hardenbergstraße, Saarbrücken
Linie:- Bus: 105, 108, 121
- Haltestelle: Haltestelle Franz-Josef-Röder-Str., Saarbrücken
Linie:- Bus: 105, 126,128
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nach Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang, melden Sie sich bitte am Empfang an.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 681 501-00
Internet
Formulare
Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub
Stichwörter
MWIDE, Wirtschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
Für die Antragstellung zur erstmaligen Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach SBFG werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
- Programm der Veranstaltung
Für die Anerkennung einer Bildungsmaßnahme, die bereits in anderen Bundesländern anerkannt wurde, werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
- Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes
- Gleistellungsinformation nach SBFG
Formulare
Der Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsveranstaltung ist online verfügbar. Erforderliche Unterlagen wie Veranstaltungsprogramm oder vorhandene Anerkennungsbescheide können in der Antragsstellung hochgeladen werden.
Voraussetzungen
Als freistellungsfähig können Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt bescheinigt werden, wenn
diese allen Beschäftigten offenstehen,
die Teilnahme an ihr freigestellt ist,
die personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen die Erreichung des angestrebten Lernerfolgs erwarten lassen,
das tägliche Arbeitsprogramm fünf Zeitstunden nicht unterschreitet,
die Informationen über Pläne, Kosten, Veranstaltungsleitung, Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Zertifikat, Prüfungen, notwendige Vorkenntnisse und alle übrigen wesentlichen Teilnahmebedingungen zugänglich gemacht werden,
der Weiterbildungsveranstalter und die Veranstaltungen keine grundrechtswidrigen oder verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
§6 und §7 Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)
Fristen
Sie müssen den vollständigen Antrag auf Freistellungsfähigkeit spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Ministerium einreichen.
Antragsfrist: 6 Wochen (vor Veranstaltungsbeginn)
Bearbeitungsdauer
Die Feststellung der Freistellungsfähigkeit erfolgt innerhalb von vier Wochen, bei Vorliegen des vollständigen Antrages, durch Bescheid durch das zuständige Ministerium. (§7 SBFG)
4 Wochen (nach Eingang des vollständigen Antrags)
Kosten
kostenlos
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu dem Thema Bildungsfreistellung finden Sie unter folgendem Link:
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Stichwörter
Bildungsfreistellung, Bildungsveranstaltung, Weiterbildungsveranstaltung, Bildungsurlaub, Weiterbildung