Veranstaltungsanerkennung für Träger des Bildungsurlaubs Erteilung

    Veranstaltung für Bildungsfreistellung nach saarländischem Bildungsfreistellungsgesetz Anerkennung

    Wenn Sie Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt anbieten, können Sie unter Erfüllung der Voraussetzungen einen Antrag auf Anerkennung als Bildungsveranstaltung stellen. 

    Beschreibung

    Beschäftigte haben nach dem saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einer freistellungsfähigen Bildungsmaßnahme der beruflichen oder politischen Weiterbildung und der Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit. Die  Veranstaltung muss durch das zuständige Ministerum als freistellungsfähig anerkannt sein. 

    Wenn Sie eine Bildungsmaßnahme für diese Zielgruppe anbieten, können SIe einen Antrag auf Anerkennung der Bildungsveranstaltung stellen. 

    Das Anerkennungsverfahren nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsrecht bietet einige erleichternde Möglichkeiten für die Anerkennung von Veranstaltungen:

    1. Durch formgebundenen Antrag für jede einzelne Veranstaltung. Dem Antrag muss das Programm der Bildungsmaßnahme beigefügt werden.  

    2. Falls die Bildungsmaßnahme bereits in einem anderen Bundesland anerkannt wurde, so gilt diese auch im Saarland als freistellungsfähig, sofern 5 Zeitstunden Unterricht am Tag erreicht werden. Dem Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes muss dazu die Gleichstellungsinformation beigefügt werden, die Sie sich hier herunterladen können.

    3. Bildungseinrichtungen, die ein Qualitätsmanagements nach EN ISO 9000 ff. oder vergleichbaren Standards nachweisen, können die Befugnis erhalten Freistellungsbescheide nach dem Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz selbst auszustellen. Dazu bedarf es der Vorlage der Kopie der Zertifizierung. Das Verfahren ist formlos.
    Die staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und deren Einrichtungen sowie die anerkannten Hochschulen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bedürfen keines QM-Nachweises und gelten als berechtigt, Freistellungsbescheide auszustellen. Sie erhalten auf Anforderung ein Bestätigungsschreiben mit weiteren Handlungsanweisungen.

    zuständige Stelle

    Für berufliche Weiterbildung

    Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

    Referat F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

    Email: referat.f6@wirtschaft.saarland.de

    Für Allgemeine und politische Weiterbildung

    Ministerium für Bildung und Kultur 

    Referat E/4: Allgemeine und Politische Weiterbildung 

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

    Adresse

    Hausanschrift

    Franz-Josef-Röder-Straße 17

    66119 Saarbrücken

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 20
    Gebühren: ja

    Haltestelle Franz-Josef-Röder-Str., Saarbrücken

    Bus: 105, 126,128


    Haltestelle Hardenbergstraße, Saarbrücken

    Bus: 105, 108, 121

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nach Betreten des Gebäudes durch den Haupteingang, melden Sie sich bitte am Empfang an. 

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 681 501-00

    E-Mail: poststelle@wirtschaft.saarland.de

    Formulare

    Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub

    Stichwörter

    MWIDE, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Thorsten, Gerber)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Antragstellung zur erstmaligen Anerkennung einer Bildungsveranstaltung nach SBFG werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
    • Programm der Veranstaltung

    Für die Anerkennung einer Bildungsmaßnahme, die bereits in anderen Bundesländern anerkannt wurde, werden folgende Unterlagen benötigt: 

    • Antrag auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung
    • Anerkennungsbescheid des anderen Bundeslandes
    • Gleistellungsinformation nach SBFG  

    Formulare

    Der Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsveranstaltung ist online verfügbar. Erforderliche Unterlagen wie Veranstaltungsprogramm oder vorhandene Anerkennungsbescheide können in der Antragsstellung hochgeladen werden. 

    Voraussetzungen

    Als freistellungsfähig können Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt bescheinigt werden, wenn

    • diese allen Beschäftigten offenstehen,

    • die Teilnahme an ihr freigestellt ist,

    • die personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen die Erreichung des angestrebten Lernerfolgs erwarten lassen,

    • das tägliche Arbeitsprogramm fünf Zeitstunden nicht unterschreitet,

    • die Informationen über Pläne, Kosten, Veranstaltungsleitung, Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Zertifikat, Prüfungen, notwendige Vorkenntnisse und alle übrigen wesentlichen Teilnahmebedingungen zugänglich gemacht werden,

    • der Weiterbildungsveranstalter und die Veranstaltungen keine grundrechtswidrigen oder verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    §6 und §7 Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz (SBFG)

    Fristen

    Sie müssen den vollständigen Antrag auf Freistellungsfähigkeit spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Ministerium einreichen. 

    Antragsfrist: 6 Wochen (vor Veranstaltungsbeginn)

    Bearbeitungsdauer

    Die Feststellung der Freistellungsfähigkeit erfolgt innerhalb von vier Wochen, bei Vorliegen des vollständigen Antrages, durch Bescheid durch das zuständige Ministerium. (§7 SBFG)

    4 Wochen (nach Eingang des vollständigen Antrags)

    Kosten

    kostenlos 

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen zu dem Thema Bildungsfreistellung finden Sie unter folgendem Link: 

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Version

    Technisch erstellt am 01.08.2023 (von: Mayer, Jaqueline)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Mayer, Jaqueline)

    Stichwörter

    Bildungsurlaub, Bildungsveranstaltung, Bildungsfreistellung, Weiterbildungsveranstaltung, Weiterbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)