Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Jede Person, die einen oder mehrere Hunde hält, ist bei Ende der Haltung verpflichtet, diesen in ihrer Wohnsitzgemeinde abzumelden. Nach der Abmeldung entfällt die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden zu erheben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwalbach - Zahlbarmachung, Buchhaltung, Steuern u. Abgaben, Vollstreckung, Beteiligungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 92

    66773 Schwalbach

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Di. 08.30 - 12.30 Uhr Mi. 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Do. 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.30 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6834 571-177

    E-Mail: gemeindekasse@schwalbach-saar.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 15.07.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Voraussetzungen

    Die kommunale Satzung sieht eine Abmeldepflicht regelmäßig vor, wenn der Hund

    • verkauft wird,
    • dauerhaft abgegeben wird,
    • beim Umzug mitgenommen wurde,
    • entlaufen ist oder
    • gestorben ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, schriftlich über ein Formular oder online über den Online-Dienst "Hundesteuer abmelden" beim Stadt- bzw. Gemeindesteueramt abmelden.

    Hinweis: Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

    Wenn Sie bei der Anmeldung des Hundes eine Hundesteuermarke erhalten haben, ist diese bei der Abmeldung wieder abzugeben.

    Fristen

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen, die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel Meldefristen von 14 Tagen vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2023 (von: Rosar, Michaela)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)