Hundesteuer Abmeldung

    Hund abmelden

    Jede Person, die Hunde hält ist verpflichtet, diese in deren Wohnsitzgemeinde abzumelden. Nach der Abmeldung entfällt die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Hinweise für Saarlouis: Hund abmelden (Saarlouis)

    Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert wird.

    Der Hund ist bei der Steuerabteilung der Kreisstadt Saarlouis abzumelden.

    Endet die Steuerpflicht, so ist die zu viel gezahlte Steuer zu erstatten. Bei verspäteter Abmeldung muss der Zeitpunkt der Veränderung nachgewiesen werden. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, so endet die Steuerpflicht abweichend mit Ablauf des Monats in den die Abmeldung fällt.

    Mit der Abmeldung ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Kreisstadt Saarlouis zurückzugeben.

    Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Saarlouis - Abt. 3 Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Markt 1

    66740 Saarlouis

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 16.30 Di. 08.00 - 16.30 Uhr Mi. 08.00 - 12.30 Uhr Do. 08.00 - 17.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6831 443-495

    Telefon Festnetz: +49 6831 443-373

    E-Mail: dez2.amt20.abt3@saarlouis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Halter oder Halterin eines Hundes ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

    Die kommunale Satzung sieht eine Abmeldepflicht regelmäßig vor

    • wenn der Hund verkauft wird
    • dauerhaft abgegeben wird
    • beim Umzug mitgenommen wurde
    • entlaufen ist
    • gestorben ist oder eingeschläfert wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache, schriftlich über ein Formular oder online über den Online-Dienst "Hundesteuer abmelden" beim Stadt- bzw. Gemeindesteueramt abmelden.

    Hinweis: Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt

    Nach der Abmeldung des Hundes ist die bei der Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarke wieder abzugeben.

    Fristen

    Die Abmeldung muss unverzüglich erfolgen, die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel Meldefristen von 14 Tagen vor.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de