Kapitalertragsteuer Befreiung

    Kapitalertragsteuer Befreiung

    Beziehen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen von einer Bank, muss diese grundsätzlich Kapitalertragsteuer (sog. Abgeltungsteuer) einbehalten. Dies können Sie durch einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vermeiden.

    Beschreibung

    In bestimmten Fällen können Sie den Steuerabzug von Kapitalerträgen von vornherein vermeiden:

    Freistellungsauftrag:

    Wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 1.000 € (bis 2022: 801 €) bzw. 2.000 (bis 2022:1.602 €) bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen jährlich nicht übersteigen, reicht ein Freistellungsauftrag bei Ihrem Kreditinstitut aus, um den Steuerabzug von Kapitalerträgen durch die Bank zu vermeiden. Sie können den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €/2.000 € auch auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Innerhalb eines Kreditinstituts ist es nicht zulässig, den Freistellungsauftrag auf einzelne Konten oder Depots zu beschränken. 

    Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung):

    Sofern Ihr Einkommen einschließlich der Kapitalerträge im Kalenderjahr den Grundfreibetrag der Einkommensteuer nicht übersteigt, können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Die NV-Bescheinigung wird dann vom Finanzamt zugesandt. Nach Vorlage der NV-Bescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut kann dieses die Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern auszahlen. Bitte bedenken Sie bei der Anzahl der Bescheinigungen, dass Sie für jedes Kreditinstitut, bei dem Sie Kapitalerträge erzielen, ein Exemplar benötigen.
    Eine NV-Bescheinigung wird nicht erteilt, wenn Sie voraussichtlich oder auf Antrag zur Einkommensteuer veranlagt werden. Daher erhalten Sie u.a. keine NV-Bescheinigung, wenn für Sie vom Finanzamt ein verbleibender Verlustabzug festgestellt wurde.
    Die NV-Bescheinigung wird unter dem Vorbehalt des Widerrufs mit einer Geltungsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt und muss am Schluss eines Kalenderjahres enden.

    Zuständigkeit

    Freistellungsauftrag:

    Ihr Kreditinstut

    Nichtveranlagungsbescheinigung:

    Ihr Wohnsitzfinanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Neunkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 1

    66538 Neunkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1234

    66512 Neunkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06821 109-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Saarbrücken I - Außenstelle Völklingen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Marktstraße 5

    66333 Völklingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06898 203-01

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnummer (Sie müssen Ihre Identifikationsnummer (ggf. von beiden Ehegatten/Lebenspartnern/Lebenspartnerinnen) angeben.)
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung
    • Wird durch gesetzliche Vertreter eine NV-Bescheinigung für ein minderjähriges Kind beantragt, ist diesem Antrag ein Nachweis beizufügen, dass es sich um Kapitalvermögen des Kindes handelt (z. B. Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Freistellungsauftrag:

    Freistellungsaufträge beantragen Sie bzw. erteilen Sie unmittelbar bei Ihrem Kreditinstitut.

    Nichtveranlagungsbescheinigung:

    Die NV-Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt mit dem "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung" (NV 1 A) beantragen. Das Formular erhalten Sie im Service-Center Ihres Finanzamts.

    Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihr voraussichtliches Einkommen im ersten Geltungsjahr anzugeben, sonst kann das Finanzamt keine NV-Bescheinigung ausstellen. Tragen Sie die Anzahl der benötigten NV-Bescheinigungen in Zeile 25 des Antragsformulars ein. Üblicherweise benötigen Sie ein Exemplar für jede Bank, bei der Sie Kapitalvermögen angelegt haben. Das Finanzamt stellt Ihnen die NV-Bescheinigung normalerweise für drei Jahre aus.

    Hinweis:
    Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung von verheirateten Personen beziehungsweise Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die Eheleute oder Lebenspartner gemeinsam aus. Eine auf die Eheleute oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen ausgestellte NV-Bescheinigung ist auch gültig, wenn ein Konto nur auf die Ehefrau oder den Ehemann beziehungsweise auf einen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin lautet.

    Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter jeweils ein gesondertes Formular ausfüllen.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 30.10.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Abgeltungsteuer, Einkommensteuer, Kapitalvermögen, Dividenden, Freistellungsbescheinigung, Zinsbesteuerung, Zinsen, Kapitalerträge, Abzugsverpflichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English