Grundsteuer Festsetzung

    Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

    Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

    Beschreibung

    Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

    Grundbesitz sind

    •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
    •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

    Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
    Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.

    zuständige Stelle

    zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Amt Wittenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Molkereistraße 4

    19243 Wittenburg

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03883 33-0

    E-Mail: info@stadt-wittenburg.de

    Kontaktperson

    • Herrn Hartwig Kolthof (Amtsvorsteher)
      Hausanschrift

      Molkereistraße 4

      19243 Wittenburg

      Telefon Festnetz: 038852 33-101(Sprechzeit jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 - 17:00 Uhr, Molkereistraße 4. Termine erfragen unter der angegebenen Telefonnummer.)

      Fax: 038852 33-33

    Formulare

    Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer
    Grundsteuer-Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zentraler Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Molkereistraße 4

    19243 Wittenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03883 33-0

    E-Mail: info@stadt-wittenburg.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Grundsteuer-Anmeldung
    Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Wittenburg - Steuerverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Molkereistraße 4

    19243 Wittenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12.00 Uhr Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 38852 33-204

    Telefon Festnetz: +49 38852 33-204

    Fax: 038852 3333

    E-Mail: meier@stadt-wittenburg.de

    E-Mail: schulz@stadt-wittenburg.de

    E-Mail: info@stadt-wittenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grundsteuer-Anmeldung
    Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Fälligkeit der Grundsteuer:

    Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.

    Gültigkeitsgebiet

    Mecklenburg-Vorpommern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de