Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden
Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.
Beschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
zuständige Stelle
zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Amt Neustrelitz-Land
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Di 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr * Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr * Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Axel Malonek (Amtsvorsteher)
Fax: 03981 457512
Telefon Festnetz: 03981 4575-0
Internet
Formulare
Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer
Grundsteuer-Anmeldung
Fachbereich I - Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Di 09.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr * Do 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.30 Uhr * Fr 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Knopf
Frau Claudia Knuth
Frau Martina Degner (Kassenleiterin)
Frau Angela Jörß (Sachbearbeiterin Vollstreckung)
Frau Susanne Haß (Sachbearbeiter/-in Amtskasse; Sachbearbeiterin Vollstreckung)
Frau Vivien Donner (Sachbearbeiterin Steuerangelegenheiten)
Frau Franziska Radloff
Frau Kim Müller
Internet
Formulare
Grundsteuer-Anmeldung
Antrag auf Jahreszahlung der Grundsteuer
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Fälligkeit der Grundsteuer:
Die Grundsteuer ist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. oder jährlich zum 01.07. eines jeden Jahres fällig. Bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheides sind Vorauszahlungen gemäß der letzten Festsetzung zu leisten.
Gültigkeitsgebiet
Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern am 03.03.2015