Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Steuerklasse VI bei einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis

    Arbeitslohn aus einem weiteren Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuern

    Die Arbeitslöhne aus allen weiteren Beschäftigungsverhältnissen werden nach der Steuerklasse VI besteuert.

    Beschreibung

    Stehen Sie in mehreren Beschäftigungsverhältnissen, nimmt das Unternehmen, mit dem sie Ihr Hauptarbeitsverhältnis eingegangen sind, den Lohnsteuerabzug von Ihrem Arbeitslohn nach der Steuerklasse vor, die Ihrem steuerlichen Familienstand entspricht. Hierbei handelt es sich um die Steuerklassen I bis V. Ihr erstes Arbeitsverhältnis bzw. Ihr Hauptarbeitsverhältnis gehen Sie in der Regel mit dem Unternehmen ein, von dem Sie den höheren Arbeitslohn erhalten. Die Auswahl, welches Arbeitsverhältnis Ihr Hauptarbeitsverhältnis sein soll, steht Ihnen frei. Zum Abruf der richtigen Lohnsteuerabzugsmerkmale müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob es sich bei Ihm um den Hauptarbeitgeber oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.

    Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis (Nebenarbeitsverhältnis) ist der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vorzunehmen. Ein Antrag beim Finanzamt auf Zuteilung der Steuerklasse VI ist nicht erforderlich.

    Wird Arbeitslohn nach der Steuerklasse VI versteuert, sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben.

    zuständige Stelle

    Ihr Arbeitgeber

    Ansprechpartner

    Für Kreis Nordwestmecklenburg (Mecklenburg-Vorpommern) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Gegebenenfalls benötigt das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, eine schriftliche Mitteilung darüber, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenbeschäftigung handelt.

    Voraussetzungen

    Es bestehen Arbeitsverhältnisse bei mehreren Arbeitgebern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie teilen dem Arbeitgeber, bei dem Sie beschäftigt sind, mit, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Das Unternehmen bei dem das Nebenarbeitsverhältnis besteht, besteuert den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 05.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Nebenbeschäftigung, Nebenarbeitgeber, Lohnsteuer, Mehrere Arbeitgeber, Änderung der Steuerklasse, Steuerklasse VI, Lohnkonto, Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Betriebsstättenfinanzamt, Lohnsteuerklasse, Zweites Arbeitsverhältnis, Hauptarbeitgeber, Hauptberuf, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Lohnsteuerabzug, Wechsel der Steuerklasse, Steuerklasse, Nebentätigkeit, Nebenjob, ELSTAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Zweites Dienstverhältnis, Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English