Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten
Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wegen fehlerhafter Meldedaten nicht möglich ist.
Beschreibung
Der Lohnsteuerabzug wird von Ihrem Arbeitgeber in der Regel auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Sie durchgeführt. In einigen Fällen ist ein Abruf der ELStAM allerdings nicht möglich, z.B. weil Meldedaten fehlerhaft sind.
Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung). Liegt Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht vor, muss er den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornehmen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Wohnsitz-Finanzamt
Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche.
Ansprechpartner
Finanzamt Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1234
66512 Neunkirchen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06821 109-0
Formulare
Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__"
Ein Online-Verfahren hierzu besteht nicht.
Voraussetzungen
Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 02.02.2024
Stichwörter
Lohnkonto, Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerklasse, Elektronische Lohnsteuerkarte, Steuerkarte, Meldedaten, Steuerklasse, Lohnsteuerkarte, Lohnsteuer, Abruf elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Identifikationsnummer, ELSTAM, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal