Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten

    Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug Ausstellung bei fehlerhaften Meldedaten

    Finanzamt kann Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ausstellen, wenn Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wegen fehlerhafter Meldedaten nicht möglich ist.

    Beschreibung

    Der Lohnsteuerabzug wird von Ihrem Arbeitgeber in der Regel auf der Grundlage der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für Sie durchgeführt. In einigen Fällen ist ein Abruf der ELStAM allerdings nicht möglich, z.B. weil Meldedaten fehlerhaft sind.

    Das zuständige Finanzamt stellt Ihnen dann auf Antrag eine "Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug" aus, die ersatzweise von Ihrem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug verwendet werden kann (sog. Ersatzbescheinigung). Liegt Ihrem Arbeitgeber eine solche Bescheinigung nicht vor, muss er den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI vornehmen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Wohnsitz-Finanzamt

    Das für Sie zuständige Wohnsitz-Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Saarbrücken I

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 09 52

    66009 Saarbrücken

    Hausanschrift

    Mecklenburgring 23

    66121 Saarbrücken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0681 3000-0(Sprechzeiten: Telefonisch Mo. bis Do.: 07.30 - 15.30 Uhr Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr unter Tel.: 0681 501-3008 / 0681 501-3009)

    Fax: 0681 3000-329

    E-Mail: poststelle@fasb.saarland.de

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Formular "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 20__"

    Ein Online-Verfahren hierzu besteht nicht.

    Voraussetzungen

    Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch den Arbeitgeber ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 02.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Lohnsteuerklasse, Lohnsteuerabzug, Meldedaten, Abruf elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELSTAM, Steuerkarte, Identifikationsnummer, Steuerklasse, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuer, Lohnkonto, Lohnsteuerkarte, lohnsteuerliches Ordnungsmerkmal, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de