Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für Ihr Hauptarbeitsverhältnis abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis ein weiteres, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll und dies Ihren Arbeitgebern zum Abruf der korrekten Lohnsteuerabzugsmerkmale mitteilen.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug wesentlich höher). Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird deshalb in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
zuständige Stelle
Arbeitgeber
Zuständigkeit
Arbeitgeber
Ansprechpartner
Finanzamt Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1234
66512 Neunkirchen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06821 109-0
erforderliche Unterlagen
- Steuerliche Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 19.12.2023
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Änderung der Steuerklasse, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELSTER, Steuerklasse, Hauptarbeitgeber, ELSTAM, Wechsel der Steuerklasse, Nebenarbeitgeber, Lohnsteuer, Lohnsteuerklasse, Lohnsteuerabzug