Mobilitätsprämie Gewährung

    Mobilitätsprämie Gewährung

    Entlastung für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer für den Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeits- oder Betriebsstätte sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung anstelle der erhöhten Entfernungspauschalen für die Jahre 2021 bis 2026.

    Beschreibung

    Fernpendlerinnen und Fernpendler erhalten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben für Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte sowie für wöchentliche Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale von 35 Cent im Jahr 2021 und 38 Cent in den Jahren 2022 bis 2026, statt der sonst üblichen 30 Cent pro Entfernungskilometer. Die Erhöhung bringt aber den Steuerpflichtigen nichts, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen.

    Anstelle der Berücksichtigung der erhöhten Entfernungspauschalen können deshalb Pendlerinnen und Pendler mit einem zu versteuernden Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags eine Mobilitätsprämie beantragen. Diese Mobilitätsprämie wird für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder Betriebsstätte sowie für eine Familienheimfahrt wöchentlich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, wie auch die erhöhten Entfernungspauschalen, nur für die Jahre 2021 bis 2026 gewährt.

    Damit werden die Fernpendlerinnen und Fernpendler, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Eingangssteuersatzes liegt, ebenfalls entlastet. Dies gilt bei Arbeitnehmern aber nur, wenn sich die Entfernungspauschalen wegen Überschreiten des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auch steuerlich ausgewirkt hätten, wenn das Einkommen höher gewesen wäre.

    Die Mobilitätsprämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

    Online-Dienst

    Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100010_100196600

    Beschreibung

    ELSTER steht für die ELektronische STeuerERklärung und ermöglicht eine effiziente, zeitgemäße, medienbruchfreie und hochsichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgern, Steuerberatern, Arbeitgebern, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt ELSTER dem Steuerbürger eine kostenlose Anwendung zur Verfügung: Mein ELSTER ist Ihr Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

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    Sprache

    Englisch

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    zuständige Stelle

    Ihr Wohnsitzfinanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Homburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1551

    66406 Homburg

    Hausanschrift

    Schillerstraße 15

    66406 Homburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06841 697-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Homburg - Außenstelle St. Ingbert

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    Postfachadresse

    Postfach 1551

    66406 Homburg

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    Rentamtstraße 39

    66386 St. Ingbert

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06894 984-0

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

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    Formulare

    Hauptvordruck zur Abgabe der Einkommensteuererklärung mit dazugehöriger Anlage "Mobilitätsprämie"

    Neben der Möglichkeit der Erklärungsabgabe über das Elster-Online-Portal steht Ihnen alternativ der Vordruck in Papierform bei Ihrem Finanzamt oder zum Download auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige. Ein Antrag ist nur für Pendlerinnen und Pendler erforderlich, die ein zu versteuerndes Einkommen bis zur Höhe des Grundfreibetrags haben und die mindestens 21 Kilometer zur ersten Tätigkeitsstätte oder ersten Betriebsstätte zurücklegen (Fernpendler) oder entsprechende Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchführen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Festsetzung der Mobilitätsprämie ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen, indem Sie oben im Hauptvordruck der Einkommensteuerklärung das entsprechende Auswahlfeld anzukreuzen und die dazugehörige Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen und einreichen. Eine Festsetzung erfolgt nur, wenn die Mobilitätsprämie mindestens 10 Euro beträgt. Sie wird auf die festzusetzende Einkommensteuer angerechnet.

    Fristen

    Die Antragsfrist beträgt 4 Jahre nach Ablauf des Jahres für das der Antrag gestellt wird.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Referat B/2 am 11.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Stichwörter

    Entfernungskilometer, Fernpendler, Entfernungspauschale, Familienheimfahrten, Betriebsstätte, Einkommensteuer, Fahrten Wohnung erste Tätigkeitsstätte, Grundfreibetrag, Mobilitätsprämie, Arbeitnehmer, Doppelte Haushaltsführung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de