Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen
Wenn Sie an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz teilnehmen möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Beschreibung
Für die Teilnahme an einem Lehrgang nach dem Sprengstoffgesetz benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stelle.
Ansprechpartner
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Sie müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen die erforderliche sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen die persönliche Eignung besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 21 Absatz 3 Sprengstoffgesetz (SprengG)
- § 34 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Nachdem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der 1. Sprengstoffverordnung gestellt haben, wird Ihre sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft. Werden die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt.
Fristen
Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Teilnahme an einem Lehrgang oder der Aufnahme der Tätigkeit als verantwortliche Person zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen.
4 Wochen
Kosten
Die Höhe der Gebühr wird von der zuständigen Behörde festgesetzt. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses.
Kostenhöhe (variabel): von 60 bis 410 Euro
Die Berechnung erfolgt in der Regel nach Aufwand und Nutzen auf Grundlage des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses.: Gebühr ab 60.00 EUR bis 410.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Stichwörter
Lehrgang, Zuverlässigkeit, verantwortliche Person, Böllerlehrgang, Explosionsgefährliche Stoffe, Explosivstoff, Sprengstoff, Sprengstoffgesetz