Reisepass Ausstellung
Wo kann ich einen Reisepass beantragen?
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass . Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie beantragen den Reisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Reisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
Kinder unter 12 Jahren können einen Kinderreisepass erhalten.
zuständige Stelle
Bürgeramt
Zuständigkeit
BMI Bürgerservice:
0228 99681-0
030 18681-0
Mo - Fr / 8.00 - 16.30 Uhr
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
- ggf. Ihre Geburtsurkunde,
- bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
- Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Fristen
Der Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie - beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen - den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Reisepass sechs Jahre gültig.
Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens zwei Wochen bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn auch im Expressverfahren beantragen: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei dem Passproduzenten ein, liegt Ihr Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo.-Fr., ohne Feiertage) im Bürgeramt abholbereit vor. Für diesen Service wird ein Zuschlag erhoben.
Kosten
Wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 37,50 ,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 69,50.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr
- für einen Reisepass EUR 60,00,
- für einen Reisepass im Expressverfahren EUR 92,00
Der Reisepass umfasst 32 Seiten. Sie können auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag in Höhe von EUR 22,00 zahlen.
Der Zuschlag beträgt EUR 22,00 für einen Reisepass im Expressverfahren.
Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B.bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Weitere Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Reisepass:
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 08.05.2017