Zweitwohnung melden
Informationen zur Zweitwohnungssteuer.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.
Ansprechpartner
Gemeinde Nonnweiler - SG 5 - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Di. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Mi. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30Uhr Do. 08:30 - 12:00Uh, 14:00 - 18:00Uhr Fr. 08:30 - 12:00Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6873 66041
E-Mail: kasse@nonnweiler.de
Kreisstadt St. Wendel - 220 Steuerabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6851 809-1904
E-Mail: steuer@sankt-wendel.de
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.