Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnung melden

    Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Marpingen - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Urexweilerstraße 11

    66646 Marpingen

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6853 9116-223

    Fax: +49 6853 9116-35

    E-Mail: finanzen@marpingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisstadt St. Wendel - 220 Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    66606 St. Wendel

    Öffnungszeiten

    Mo. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 07.30 - 12.30 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 07.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6851 809-1904

    Fax: +49 6851 809-2199

    E-Mail: steuer@sankt-wendel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de