Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer melden

    Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden  entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bous - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrücker Straße 120

    66359 Bous

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6834 83-141

    Telefon Festnetz: +49 6834 83-116

    Telefon Festnetz: +49 6834 83-136

    Fax: +49 6834 83-142

    Telefon Festnetz: +49 6834 83-115

    E-Mail: finanzen@bous.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English