Zweitwohnungssteuer melden
Informationen zur Zweitwohnungssteuer.
Beschreibung
Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.
Ansprechpartner
Gemeinde Rehlingen-Siersburg - Abt. 43 - Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12.00, 14:00 - 15:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00- 12.00, 14:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 6835 508-119
Telefon Festnetz: +49 6835 508-312, -313
E-Mail: steueramt@rehlingen-siersburg.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.