Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnung melden

    Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Spiesen-Elversberg - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 116

    66583 Spiesen-Elversberg

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6821 791-307

    Fax: +49 6821 791-160

    E-Mail: finanzverwaltung@spiesen-elversberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de