Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer melden

    Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden  entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Ansprechpartner

    Stadt Wadern - Fachbereich 3 - Finanzen, Steuern, Beteiligungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    66687 Wadern

    Kontakt

    Fax: +49 6871 507-16

    Telefon Festnetz: +49 6871 507-320

    E-Mail: steueramt@wadern.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English