Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnungssteuer melden

    Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden  entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Mettlach - Haushalt/Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 64

    66693 Mettlach

    Öffnungszeiten

    Mo. nur nach Vereibarung Di. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mi. nur nach Vereibarung Do. 08:30 - 12:00Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr Fr. nur nach Vereibarung

    Kontakt

    Fax: +49 6864 83-29

    Telefon Festnetz: +49 6864 83-39

    E-Mail: steuern@mettlach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English