Zweitwohnungssteuer Festsetzung

    Zweitwohnung melden

    Informationen zur Zweitwohnungssteuer.

    Beschreibung

    Die Städte und Gemeinden entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang sie von der Möglichkeit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Gebrauch machen. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung. In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet. Wenn Sie genauere Informationen hierzu für Ihre Gemeinde/ Stadt erfahren möchten, können Sie im Menü Ihre Kommune auswählen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Losheim am See - Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Merziger Straße 3

    66679 Losheim am See

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6872 609133

    Stichwörter

    Steueramt

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Fachlich vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo- Saar.

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2022 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 18.09.2024 (von: Rosar, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

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    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

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