Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Jede Person, die Hunde hält ist verpflichtet, diese in deren Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Hinweise für Saarlouis: Hund anmelden (Saarlouis)

    Die Anmeldung erfolgt bei der Steuerabteilung der Kreisstadt Saarlouis.

    Mit der Anmeldung wird eine kostenlose Hundesteuermarke zugesandt. Diese ist so lange gültig, bis der Hund abgemeldet wird.

    Bei Verlust der Steuermarke wird auf Antrag gegen Erstattung der Selbstkosten eine Ersatzmarke ausgehändigt.

    Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach dem Zugehen des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit und danach halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.

    Für Hunde in verschiedenen Einsatzgebieten kann es auf Antrag Steuervergünstigungen geben. Für gefährliche Hunde wird eine Steuervergünstigung nicht gewährt. Genaueres befindet sich in §§ 3 ff. der Hundesteuersatzung der Gemeinde Saarlouis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Saarlouis - Abt. 3 Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Markt 1

    66740 Saarlouis

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 16.30 Di. 08.00 - 16.30 Uhr Mi. 08.00 - 12.30 Uhr Do. 08.00 - 17.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6831 443-495

    Telefon Festnetz: +49 6831 443-373

    E-Mail: dez2.amt20.abt3@saarlouis.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Halter oder Halterin eines Hundes ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

    Nach der Abmeldung des Hundes ist die bei der Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarken wieder abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English