Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Jede Person, die Hunde hält, ist verpflichtet, diese in deren Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie ist von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden zu erheben. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Sulzbach - 20.1 Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Sulzbachtalstraße 81

    66280 Sulzbach/ Saar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6897 508-213

    Fax: +49 6897 508-102

    E-Mail: kaemmerei@stadt-sulzbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Sulzbach - 20.3 Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sulzbachtalstraße 81

    66280 Sulzbach/ Saar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6897 508-210

    Fax: +49 6897 508-102

    E-Mail: kaemmerei@stadt-sulzbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Halter oder Halterin eines Hundes ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor.

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

    Wenn Sie bei der Anmeldung des Hundes eine Hundesteuermarke erhalten haben, ist diese bei der Abmeldung wieder abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English