Hundesteuer Anmeldung

    Hund anmelden

    Jede Person, die Hunde hält ist verpflichtet, diese in deren Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer.

    Beschreibung

    Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden. Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Stadt bzw. Gemeinde) geregelt.

    Hinweise für Riegelsberg: Hund anmelden (Riegelsberg)

    Die Gemeinde übersendet mit dem Steuerbescheid, mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung oder der Bescheinigung über die Nicht-Steuerbarkeit für jeden Hund eine kostenlose Hundesteuermarke.

    Tritt die Steuerpflicht erst im Laufe eines Kalenderjahres ein, wird in dem Steuerbescheid angegeben an welchen Tagen und mit welchen Beträgen die Hundesteuer jeweils fällig wird.

    Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides für die zurückliegende Zeit und dann vierteljährlich am 15. Februar, Mai, August und November mit einem Viertel des Jahresbetrages fällig. Sie kann für das ganze Jahr im Voraus entrichtet werden.

    Auf Antrag können Steuervergünstigungen gewährt werden. Näheres hierzu befindet sich in den §§ 3 ff. der Hundesteuersatzung der Gemeinde Riegelsberg.

    In besonders gelagerten Einzelfällen kann zur Vermeidung außergewöhnlicher Härte die Steuer ermäßigt, erlassen oder gestundet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Riegelsberg - Sachgebiet 3.1 Steuern/Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Saarbrücker Straße 31

    66292 Riegelsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6806 930-145

    Fax: +49 6806 930-201

    E-Mail: finanzen@riegelsberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Halter oder Halterin eines Hundes ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse von Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Die kommunale Satzung sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

    • wenn der Hund in den Haushalt aufgenommen wird,
    • bei Zuzug mit Hund,
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bezeichnung: Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind. Die Hundesteuersatzungen sehen in der Regel eine Anmeldefrist von 14 Tagen vor

    Kosten

    Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden in der örtlichen Gebührensatzung festgelegt und ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Die Steuer kann sich für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für bestimmte Rassen wesentlich erhöhen.

    Hinweise für Riegelsberg: Hund anmelden (Riegelsberg)

    für den ersten Hund jährlich: Steuer 81.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Falls noch kein Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Formulare erhalten Sie ggf. bei Ihrer Gemeinde oder sie werden auf deren Internet-Seite zum Download bereitgestellt.

    Nach der Abmeldung des Hundes ist die bei der Anmeldung ausgegebene Hundesteuermarken wieder abzugeben.

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Vorläufig freigegeben durch den Zweckverband eGo-Saar

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English