Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Spezielle Hinweise, die für den Ort gelten, an dem Sie die Abfallablagerung festgestellt haben, erhalten Sie, wenn Sie im Suchfeld oberhalb dieses Textes den Ort oder die Postleitzahl eingeben. Nach Auswahl des Ortes werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt.

    zuständige Stelle

    Im Gemeindegebiet liegt die Zuständigkeit in der Regel bei den Ortspolizeibehörden der Städte und Gemeinden. Bei Landstraßen, Bundesstraßen bzw. Bundesautobahnen ist für die Entfernung der illegalen Abfallablagerung der Träger der Straßenbaulast zuständig. Im Staatswald liegt die Zuständigkeit für die Entsorgung der illegalen Abfallablagerungen bei der Forstbehörde.

    Nach Auswahl des Ortes, in dem Sie die Abfallablagerung festgestellt haben, wird Ihnen die zuständige Stelle angezeigt.

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Stadt Dillingen - Ortspolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Merziger Straße 51

    66763 Dillingen/ Saar

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.00 - 12.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr, Mi. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr, 14.00 bis 17.00 Uhr Fr. 07.30 - 13.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6831 709-353

    Telefon Festnetz: +49 6831 709-356

    E-Mail: gewerbeamt@dillilngen-saar.de

    E-Mail: Saubere.Stadt@dillingen-saar.de(wilder Müll)

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023

    Technisch geändert am 26.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2022

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020

    Technisch geändert am 11.12.2020

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023

    Technisch geändert am 05.03.2024