Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Kreisstadt Merzig - Fachbereich 121 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Di. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Mi. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6861 85-320
E-Mail: ordnungsamt@merzig.de
Gemeinde Perl - II.1.1 Ortspolizeibehörde/Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08.30 - 12.00 Uhr Di. 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr Mi. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr Fr. 08.30 - 12.00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6867 660-116
Telefon Festnetz: +49 6867 66-106(wilder müll)
E-Mail: ordnungsamt@perl-mosel.de
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Saarland
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016