Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Kreisstadt Merzig - Fachbereich 121 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Brauerstraße 5

    66663 Merzig

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Di. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Mi. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr Do. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Fr. 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6861 85-320

    E-Mail: ordnungsamt@merzig.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    Gemeinde Perl - II.1.1 Ortspolizeibehörde/Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 28

    66706 Perl

    Öffnungszeiten

    Mo. 08.30 - 12.00 Uhr Di. 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr Mi. 08.30 - 12.00 Uhr Do. 08.30 - 12.00 Uhr, 13.30 - 15.30 Uhr Fr. 08.30 - 12.00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6867 660-116

    Telefon Festnetz: +49 6867 66-106(wilder müll)

    E-Mail: ordnungsamt@perl-mosel.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.01.2023 (von: system)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Saarland

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2022 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Bachelier, Oskar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 11.12.2020 (von: system)

    Technisch geändert am 11.12.2020 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 29.03.2023 (von: Schröder, Konstanze)

    Technisch geändert am 05.03.2024 (von: Schröder, Konstanze)