Pachtverträge für bewirtschaftete Anlagen nach §3 SächsFischG anzeigen
Beschreibung
Wenn Sie als Eigentümer eines Gewässer einen Pachtvertrag mit einem potenziellen Nutzer geschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle zur Registrierung anzeigen.
Die zuständige Stelle erfasst den Pachtvertrag über bewirtschaftete Anlagen im Pachtregister und bestätigt damit die Rechtswirksamkeit des Vertrages.
Wenn Sie eine bewirtschaftete Anlage nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG) gepachtet haben, müssen Sie den Abschluss, die Änderung oder die eventuelle vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Ohne Anzeige des Pachtvertrags ist dieser nicht rechtswirksam.
Ansprechpartner
Referat 76: Fischerei (Referat 76: Fischerei)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 351 2612 0
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Pachtvertrag in dreifacher Ausfertigung
Voraussetzungen
- abgeschlossener oder bestehender Pachtvertrag für eine bewirtschaftete Anlage
Rechtsgrundlage(n)
- § 3 Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG) in Verbindung mit
- § 17 SächsFischG
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SKVZ) in der jeweils gültigen Fassung – Tarifstelle 38
Rechtsbehelf
Widerspruch (Näheres im Bescheid)
Verfahrensablauf
Die Anzeige eines Pachtvertrages muss der der zuständigen Stelle schriftlich übermittelt werden.
- Senden Sie den von beiden Parteien unterzeichneten Pachtvertrag in dreifacher Ausführung an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und registriert den Vertrag im Pachtregister.
- Eine Bestätigung der Registrierung wird dem Pächter per Post zugestellt.
- Bei Verstößen gegen die Regelungen des SächsFischG kann die zuständige Stelle den Vertrag durch Bescheid beanstanden.
Fristen
unverzügliche Anzeige nach Vertragsabschluss, Vertragsänderung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Kosten
Beanstandung eines Pachtvertrages: EUR 13,00 bis 67,00
Hinweise (Besonderheiten)
Ohne Anzeige wird der Pachtvertrag nicht rechtswirksam.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen