Pachtverträge für bewirtschaftete Anlagen nach §3 SächsFischG anzeigen

    Die Fischereibehörde erfasst den Pachtvertrag über bewirtschaftete Anlagen im Pachtregister und bestätigt damit die Rechtswirksamkeit des Vertrages.

    Beschreibung

    Die Fischereibehörde erfasst den Pachtvertrag über bewirtschaftete Anlagen im Pachtregister und bestätigt damit die Rechtswirksamkeit des Vertrages.

    Wer eine bewirtschaftete Anlage nach § 3 SächsFischG pachtet, hat den Abschluss und die Änderung eines Pachtvertrags unverzüglich der Fischereibehörde (LfULG, Referat Fischerei) durch Übersendung der Vertragsurkunde (dreifach) anzuzeigen.

    Auch die vorzeitige Beendigung des Pachtvertrags ist anzuzeigen.

    Ansprechpartner

    Referat 76: Fischerei (Referat 76: Fischerei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neudorfer Straße 12a

    02699 Königswartha

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Pachtvertrag in dreifacher Ausfertigung

    Voraussetzungen

    • abgeschlossener oder bestehender Pachtvertrag für eine bewirtschaftete Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Der schriftliche und von beiden Parteien unterzeichnete Pachtvertrag wird in dreifacher Ausfertigung der Fischereibehörde zugesandt/übergeben.
    • Innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist wird der Vertrag registriert und eine Betätigung an den Pächter übersandt. Bei Verstößen gegen die Regelungen des SächsFischG kann die Fischereibehörde den Vertrag durch Bescheid beanstanden.

    Fristen

    Ein bis zehn Werktage

    unverzügliche Anzeige nach Vertragsabschluss

    Bearbeitungsdauer

    Ein bis vier Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne Anzeige wird der Pachtvertrag nicht rechtswirksam.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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