Pachtverträge für bewirtschaftete Anlagen nach §3 SächsFischG anzeigen

    Wenn Sie als Eigentümer eines Gewässer einen Pachtvertrag mit einem potenziellen Nutzer geschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle zur Registrierung anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Eigentümer eines Gewässer einen Pachtvertrag mit einem potenziellen Nutzer geschlossen haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle zur Registrierung anzeigen.

    Die zuständige Stelle erfasst den Pachtvertrag über bewirtschaftete Anlagen im Pachtregister und bestätigt damit die Rechtswirksamkeit des Vertrages.

    Wenn Sie eine bewirtschaftete Anlage nach Sächsischem Fischereigesetz (SächsFischG) gepachtet haben, müssen Sie den Abschluss, die Änderung oder die eventuelle vorzeitige Beendigung des Pachtvertrages bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Ohne Anzeige des Pachtvertrags ist dieser nicht rechtswirksam.

    Ansprechpartner

    Referat 76: Fischerei (Referat 76: Fischerei)

    Adresse

    Hausanschrift

    Neudorfer Straße 12a

    02699 Königswartha

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 351 2612 0

    E-Mail: Poststelle.LfULG@smekul.sachsen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Pachtvertrag in dreifacher Ausfertigung

    Voraussetzungen

    • abgeschlossener oder bestehender Pachtvertrag für eine bewirtschaftete Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (Näheres im Bescheid)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige eines Pachtvertrages muss der der zuständigen Stelle schriftlich übermittelt werden.

    • Senden Sie den von beiden Parteien unterzeichneten Pachtvertrag in dreifacher Ausführung an die zuständige Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und registriert den Vertrag im Pachtregister.
    • Eine Bestätigung der Registrierung wird dem Pächter per Post zugestellt.
    • Bei Verstößen gegen die Regelungen des SächsFischG kann die zuständige Stelle den Vertrag durch Bescheid beanstanden.

    Fristen

    unverzügliche Anzeige nach Vertragsabschluss, Vertragsänderung oder vorzeitiger Vertragsbeendigung

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Beanstandung eines Pachtvertrages: EUR 13,00 bis 67,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ohne Anzeige wird der Pachtvertrag nicht rechtswirksam.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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