Anzeige des Baubeginns

    Baubeginn anzeigen

    Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher

    Beschreibung

    Baubeginnsanzeige nach § 72 Absatz 8 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

    Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde bei genehmigungsbedürftigen und genehmigungsfreigestellten Vorhaben sowie bei Abbrüchen, die der Anzeigepflicht gemäß § 61 (3) SächsBO unterliegen, mindestens eine Woche vorher

    • den Baubeginn
    • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten)
    • den Abbruchbeginn

    anzeigen.

    Keiner Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Zwickau (Sachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Formular (siehe –> Formulare und weitere Angebote)

    Voraussetzungen

    • bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht anwendbar

    Verfahrensablauf

    Je nach Regelung der jeweiligen Behörde zeigen Sie der unteren Bauaufsichtsbehörde

    • den Baubeginn
    • die Wiederaufnahme der Bauarbeiten (nach einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten)
    • den Abbruchbeginn

    online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) an.

    Online-Anzeige
    Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein BundID-Konto beziehungsweise für das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein.
    • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr BundID-Konto beziehungsweise über das Mein-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an.
    • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein.
    • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in) erfolgen.
      Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt.
    Schriftliche Anzeige

    Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote).

    • Füllen Sie das Formularblatt aus, drucken Sie das Formular und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie den Vordruck bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    Anzeige: mindestens 1 Woche vor Beginn oder Wiederaufnahme

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de